Hausregeln

 

  • Die Reservierung wird durch Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises der Unterkunft innerhalb von 3 Tagen nach der Reservierung bestätigt.
  • Nach Ablauf der Frist für die Zahlung des Vorschusses wird die Reservierung gelöscht, wenn der Vorschuss nicht bezahlt wird.
  • Durch Zahlung des Vorschusses gemäß dem abgegebenen Angebot innerhalb der gesetzten Frist gilt die Reservierung als bestätigt.
  • Der Restbetrag des Übernachtungspreises ist sofort bei Anreise und Check-in in bar zu entrichten.
  • Wenn der Gast sich weigert, den Restbetrag des Unterkunftspreises sofort bei der Ankunft zu zahlen, kann der Eigentümer dem Gast den Aufenthalt verweigern, ohne Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Vorschusses zu haben.
  • Der Gast ist verpflichtet, dem Eigentümer unverzüglich bei der Ankunft die persönlichen Dokumente aller Nutzer der Unterkunftseinheit zur Registrierung im E-Besucher-System zur Verfügung zu stellen und den Restbetrag des Unterkunftspreises zu bezahlen.

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  • Im Falle einer Stornierung einer bestätigten Reservierung zu einem beliebigen Zeitpunkt nach der Vorauszahlung und aus irgendeinem Grund stellt die Anzahlung für die Bestätigung der Reservierung eine Stornierungsgebühr für den Vermieter für die stornierte Reservierung dar und wird nicht zurückerstattet.

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  • Die Wohneinheit steht Ihnen am Anreisetag von 14.00 bis 22.00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen.
  • Vor der Anreise wird den Gästen mitgeteilt, wann die Wohneinheit voraussichtlich am Anreisetag bezugsfertig sein wird, sofern ein früherer Check-in zur üblichen Zeit möglich ist.
  • Es ist nicht wünschenswert, vor der angekündigten Check-in-Zeit im Haus einzutreffen.
  • Bei Nichteinhaltung der maximal zulässigen Check-out-Zeit hat der Vermieter das Recht, dem Gast den Preis eines Aufenthaltstages in Rechnung zu stellen, ohne die Möglichkeit, einen weiteren Tag in der Unterkunft zu bleiben.
  • Der Check-out ist von 08:00-10:00 Uhr möglich.
  • Bei jedem Check-out vor diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, mit dem Eigentümer die Art und Weise des Check-outs und der Inspektion der Unterkunftseinheit zu vereinbaren.
  • Der Gast ist verpflichtet, dem Eigentümer am Tag vor der Abreise die geplante Abreisezeit bekannt zu geben.

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  • Während des Aufenthalts ist im Interesse der Ordnung und Ruhe der anderen Gäste im Haus kein Lärm in der Wohnung, im Treppenhaus oder in der Umgebung des Hauses gestattet.
  • Die Eltern sind verpflichtet, darauf zu achten, dass die Kinder in der Wohnung nicht springen, in der Wohnung herumlaufen, nicht gegen die Tür schlagen, schreien oder in der Wohneinheit, im Treppenhaus oder in der Umgebung des Hauses andere Geräusche machen, die sie stören würden Aufenthalt anderer Gäste im Haus.
  • Wenn die Eltern die Warnung des Eigentümers zur Friedenssicherung ignorieren, kann der Eigentümer den Gast auffordern, die Einrichtung zu verlassen, ohne Anspruch auf Rückerstattung des nicht genutzten bezahlten Aufenthalts.

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  • Aus Sicherheitsgründen muss die Klimaanlage ausgeschaltet werden, wenn sich niemand in der Wohnung aufhält und jedes Mal, wenn Sie die Wohnung verlassen.
  • Jegliches Umstellen oder Umstellen von Möbeln in der Wohneinheit ist strengstens untersagt.

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  • Jede Unterkunftseinheit ist mit Bettwäsche für die Betten sowie je einem großen und einem kleinen Handtuch pro Person ausgestattet.
  • In der Küche steht eine Portion Geschirrspülmittel zur Verfügung, im Badezimmer eine Portion Handseife sowie eine Rolle Toilettenpapier.
  • Alles, was darüber hinaus während des Aufenthalts benötigt wird, müssen die Gäste selbst besorgen.
  • Ein Handtuchwechsel ist auf Wunsch des Gastes alle 3 Tage möglich, bei Aufenthalten von mehr als 7 Tagen ist ein Wechsel der Bettwäsche im Apartment in Absprache mit dem Gast möglich.

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  • Nur Gäste, die in der jeweiligen Unterkunftseinheit registriert sind, und niemand sonst, dürfen sich ausdrücklich in dieser Unterkunftseinheit aufhalten.
  • Jeglicher Aufenthalt oder Besuch in den Wohneinheiten von Gästen anderer Wohneinheiten sowie Besuche anderer Personen in den Wohneinheiten oder der Umgebung des Hauses ist strengstens untersagt.

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  • Gäste des Hauses sind verpflichtet, die Wohneinheit in dem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen, in dem sie diese bei der Ankunft vorgefunden haben.
  • Im Falle einer extrem verschmutzten verlassenen Wohneinheit hat der Eigentümer der Anlage das Recht, vom Gast eine Gebühr in Höhe von 50 € für die notwendige zusätzliche Reinigung zu verlangen.
  • Die Gäste des Hauses sind verpflichtet, dem Eigentümer alle in der Unterkunftseinheit verursachten Schäden zu melden und alle Schäden zu ersetzen, die durch die Nutzung der Unterkunftseinheit nach Einschätzung des Eigentümers entstehen würden.
  • Gäste von Unterkünften, die über ein intelligentes Zimmersystem mit Karten verfügen, verwenden nur eine Karte.
  • Karten sollten nicht zusammen mit einem mobilen Gerät gehalten werden.
  • Bei Verlust oder Beschädigung der Karte sind Gäste der Unterkunftseinheit verpflichtet, dies unverzüglich dem Eigentümer zu melden.
  • Das Programmieren einer neuen Karte wird gesondert berechnet.

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  • Gäste der Wohneinheiten sind verpflichtet, den Anweisungen des Eigentümers Folge zu leisten, insbesondere hinsichtlich der Wetterverhältnisse.
  • Bei Nichteinhaltung der Weisungen des Eigentümers hinsichtlich der Witterung und des Schadenseintritts sind die Gäste der Wohneinheit, in der der Schaden entstanden ist, verpflichtet, diesen selbst zu tragen.

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  • Bei Nichteinhaltung der Hausordnung kann der Eigentümer den Gast nach Mahnung durch den Eigentümer auffordern, die Wohneinheit unverzüglich zu verlassen, ohne Anspruch auf Entschädigung für den nicht in Anspruch genommenen bezahlten Aufenthalt.

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  • Im Falle eines durch den Gast verursachten Schadens, dessen Begleichung er verweigert, werden gerichtliche Schritte zur Geltendmachung des Schadens eingeleitet.